In Deutschland ist die Zahl der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wieder gestiegen. Der Grund liegt zum einen in einer erhöhten Zahl an Straftaten von Zuwanderern, zum anderen aber auch in einer höheren Zahl an gemeldeten Fällen. Die Dunkelziffer scheint nicht mehr so dunkel zu sein. Im Jahr 2015 gab es in Deutschland angezeigte 34.300 Sexualstraftaten, davon waren 7000 Vergewaltigungen.
Um die Zahlen zu verstehen muss man vor allem wissen, dass immer mehr Straftaten auch angezeigt werden, auch bei Vorfällen, die man bislang als “mindergefährlich” eingestuft hat. Gesetzesänderungen und neue Kategorisierungen haben dafür gesorgt, dass es zu in den Statistiken zu größeren Veränderungen gekommen ist.
Statistiken genau verstehen
Durch die bereits erwähnten Änderungen bei Gesetzen, dem veränderten Anzeigeverhalten und einer veränderten Zuordnung der Schwere von Gewalttaten in diesem Bereich sind aktuelle Statistiken nicht in jeder Kategorie mit denen der vergangenen Jahre vergleichbar. Hier ist jeweils ein sehr genauer Blick nötig, um zum Beispiel die genaue Anzahl eines bestimmten Delikts herauszufinden. Wenn ein solches Delikt nun als schwerwiegender gewertet wird, als dies vor einigen Jahren der Fall war, ist es nun in einer anderen statistischen Kategorie erfasst.
Durch die Neuregelung des Sexualstrafrechts ist das Begriff des Übergriffs vor allem klarer geworden. Zusammengefasst kann an sagen: “Nein heißt Nein”. Wird eine Ablehnung nicht akzeptiert, kann bereits von einem Übergriff gesprochen werden. Und erst mit der Neureglung im Oktober 2016 kam überhaupt der Begriff der sexuelle Belästigung ins Strafrecht. Diese ist aber immer noch mit einer Berührung verbunden, eine verbale Belästigung ist im Gesetz nicht als Straftat vorgesehen.
Durch diese Neuregelungen werden auch die statistischen Erhebungen erneut angepasst werden müssen. Denn die Zahlen werden nicht mehr vergleichbar sein. Auch werden sexuelle Übergriffe gegen wehrlose Personen, vor allem solche mit Behinderung, jetzt genauso bestraft wie gegen jede andere Person.
Nach wie vor ist das Problem der Beweislast nicht ausreichend gelöst. Zwar hat man das Gesetz verbessert, aber die Opfer müssen immer noch darlegen, warum man ihnen glauben soll.